Liegenschaftsbewertung

Vertrauensgutachter mehrerer Banken:

  • Erstellung von Liegenschaftsbewertungen für den internen Gebrauch bzw. zur Grundlage für Unterstützung von Fonds
  • Erstellung von privaten Liegenschaftsbewertungen
  • Erstellung von öffentlichen Gutachten von Grundabtretungen für die Landesregierung (Straßenverwaltung).

Plausibilitätserstellung

der Bauträgerobjekte als Grundlage zur Entscheidung der Finanzierung von Banken.

Nutzwerterstellung (Parifzierung)

Dient als Grundlage zur Eintragung der Nutzwerte im Grundbuch. Ohne diese Grundlage ist es nicht möglich, Eigentum im Grundbuch zu begründen.

Erstellung von Begehungsprotokollen

Dient als Grundlage zur Eintragung der Nutzwerte im Grundbuch. Ohne diese Grundlage ist es nicht möglich, Eigentum im Grundbuch zu begründen.

Baufortschrittskontrolle:

Bestätigungen nach dem Bauträgervertragsgesetz zur Auszahlung der Wohnbaugelder durch den Treuhänder.

Share by: